Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit der GeSa Energieberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GeSa Gebäudeenergie-Beratung

Stand: 13.04.2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der GeSa Gebäudeenergie-Beratung, Inhaber Georg Sander, Bollsberg 18, 88484 Gutenzell-Hürbel (nachfolgend "GeSa Energieberatung" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die GeSa Energieberatung ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die GeSa Energieberatung in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote der GeSa Energieberatung sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Die Bestellung bzw. der Auftrag durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung bzw. dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die GeSa Energieberatung berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Ausführung der Leistung erklärt werden.
  4. Bei Verbrauchern gilt: Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E-Mail) erfolgt.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der GeSa Energieberatung, der schriftlichen Leistungsbeschreibung oder dem schriftlichen Angebot.
  2. Die GeSa Energieberatung ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Dritter zu bedienen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der GeSa Energieberatung alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Baupläne, Energieverbrauchsdaten, Informationen über die Gebäudetechnik sowie Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Die GeSa Energieberatung ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
  5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung des Auftrags, so hat die GeSa Energieberatung die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die GeSa Energieberatung ist berechtigt, dem Auftraggeber für die Mehrkosten eine angemessene Pauschale in Rechnung zu stellen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der GeSa Energieberatung. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen der GeSa Energieberatung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der GeSa Energieberatung.
  3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die GeSa Energieberatung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Die GeSa Energieberatung ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der GeSa Energieberatung durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
  5. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 5 Leistungszeit und Leistungsverzögerungen

  1. Die Leistungszeit wird individuell vereinbart bzw. von der GeSa Energieberatung bei Annahme des Auftrags angegeben.
  2. Sofern die GeSa Energieberatung verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, ist die GeSa Energieberatung berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird unverzüglich erstattet.
  3. Der Eintritt des Leistungsverzugs der GeSa Energieberatung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.
  4. Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte der GeSa Energieberatung, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 6 Abnahme und Gewährleistung

  1. Die von der GeSa Energieberatung erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Leistung schriftlich wesentliche Mängel rügt oder die Abnahme ausdrücklich verweigert.
  2. Bei Mängeln der Leistung hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die GeSa Energieberatung ist nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Der Auftraggeber muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der GeSa Energieberatung oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

§ 7 Haftung

  1. Die GeSa Energieberatung haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die GeSa Energieberatung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GeSa Energieberatung nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der GeSa Energieberatung.
  3. Die Haftung der GeSa Energieberatung ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache der vereinbarten Vergütung, maximal jedoch auf 500.000,00 Euro. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Die GeSa Energieberatung haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben und Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso haftet die GeSa Energieberatung nicht für Fehler, die auf unrichtige oder unvollständige Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
  5. Die GeSa Energieberatung haftet nicht für die Nichterreichung von Förderungen oder Zuschüssen, es sei denn, sie hat die Nichterreichung zu vertreten.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Die von der GeSa Energieberatung erstellten Berichte, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das ihn zur Nutzung der Unterlagen zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck berechtigt.
  2. Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinausgehende Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GeSa Energieberatung zulässig.
  3. Die GeSa Energieberatung ist berechtigt, von ihr erstellte Unterlagen zu archivieren und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Auftraggebers für eigene Zwecke zu verwenden.

§ 9 Datenschutz

  1. Die GeSa Energieberatung erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  2. Nähere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung der GeSa Energieberatung entnommen werden, die auf der Website unter www.gesa-energieberatung.de/datenschutz abrufbar ist.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der GeSa Energieberatung und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der GeSa Energieberatung in Gutenzell-Hürbel. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Die GeSa Energieberatung ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Das Schriftformerfordernis gilt nicht für Abreden, die nach Vertragsschluss zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
  3. Die GeSa Energieberatung behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Gutenzell-Hürbel, den 13.04.2025
Georg Sander, GeSa Gebäudeenergie-Beratung

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