Fördermittelberatung

Einzelmaßnahmen/Sanierung/Neubau

Förderung von Einzelmaßnahmen, Sanierung Effizienzhaus und Neubau Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördern gezielte Sanierungsbausteine wie Dämmung, Heizungstausch oder Fenster mit einem Basiszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten, plus 5 Prozent Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 60.000 Euro pro Objekt. Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) ermöglicht umfassende Komplettsanierungen mit Krediten bis 150.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von bis zu 35 Prozent, maximal etwa 52.500 Euro pro Wohneinheit. Seit 2024 ist die Kombination von Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung möglich. Neubau nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG/NWG) bietet Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Neubauten, wobei frühere Zuschüsse teilweise in Kreditformen überführt wurden. Eine frühzeitige Prüfung der aktuellen BEG-Programme bei KfW oder BAFA ist empfehlenswert

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Fördervorraussetzung für BEG EM und BEG WG

Gebäude und Antragsberechtigung

Gefördert werden Bestandsgebäude mit mindestens 5 Jahre zurückliegendem Bauantrag bzw. Bauanzeige. Berechtigt sind private und gewerbliche Eigentümer, Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie gemeinnützige Organisationen. Neu ab 2024: Mieter können keine Förderanträge mehr stellen – nur noch Eigentümer sind antragsberechtigt.

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro brutto je Einzelmaßnahme (Ausnahme: Heizungsoptimierung ab 300 Euro). Verpflichtend ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten für Planung und Baubegleitung. Wichtig: Der BAFA-Förderantrag muss zwingend vor Vertragsabschluss eingereicht werden. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die maximale Fördersumme erheblich.

Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG)

Ihr Gebäude muss nach der Sanierung einen definierten KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllen (EH 55, EH 70 oder EH 85). Verpflichtend ist die Einbindung zertifizierter Energieberater für Planung und Baubegleitung. Wichtig: Die Sanierung ist innerhalb von 24 Monaten nach Zusage umzusetzen. Stellen Sie Ihren KfW-Förderantrag zwingend vor Auftragserteilung.

Neubau (BEG WG)

Für KfW-geförderte Neubauten gilt mindestens Effizienzhaus 40 Standard. Wichtig: Verschärfte energetische Anforderungen gelten ab April 2026. Zwingend erforderlich ist eine durchgängige Energieberater-Begleitung vom Planungsbeginn bis zur Bauabnahme. Die Neubauförderung erfolgt über separates Budget und lässt sich nicht mit Sanierungsförderungen kombinieren. Reichen Sie Ihren Förderantrag vor dem ersten Spatenstich bei der KfW ein.

02

Fördermittel BEG EM (Einzelmaßnahmen) im Detail

Energieausweis Dokument

15% Grundförderung

Bei der Durchführung von einer Einzelmaßnahme können Sie förderfähige Kosten von 30.000€ pro Wohneinheit in Anspruch nehmen

20% mit iSFP-Bonus

Bei der Durchführung entsprechend eines Sanierungsfahrplans, können Sie die förderfähigen Kosten von 30.000€ auf zu 60.000€ pro Wohneinheit

50% Fachplanung & Baubegleitung

Bei 1-2 Wohneinheiten: Förderung bis 5.000€. Ab 3 Wohneinheiten: Förderung bis 2.000€ (jedoch nicht mehr als 20.000€ pro Vorhaben)

Maßnahmen

•Gebäudehülle

-Dämmung der Außenwand

-Dämmung von Dach

-Dämmung der obersten Geschossdecke

-Dämmung von Böden und Kellerdecke

-Dämmung von Balkone

•Anlagentechnik & Heizungsoptimierung zur Effizienzsteigerung

-Fußbodenheizung

-hydraulischer Abgleich von Heizungen

-Fußbodenheizung/Heizkörpertausch

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Hinweis zu Förderinformationen: Alle Angaben zu Förderprogrammen, Konditionen und Fördervoraussetzungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Die Förderbedingungen von KfW, BAFA und anderen Förderinstituten können sich jederzeit ändern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Fördermitteln. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Förderinformationen sowie für die erfolgreiche Bewilligung von Förderanträgen wird keine Haftung übernommen. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweiligen Förderinstitute.

03

Neubau Nachhaltigkeitsklasse: Fördermittel im Detail

Energieausweis Dokument

Neubau Effizienzhaus 55

Primär­energie­bedarf: 55% des Referenzgebäudes. Transmissions­wärme­verlust: 70% des Referenzgebäudes. Kredit bis 120.000€ (15% Tilgungszuschuss) oder 150.000€ für EE/NH-Klasse (20% Tilgungszuschuss).

Klimafreundlicher Neubau EH40/EH40QNG

Primärenergieberdarf 40% des Referenzgebäudes und Erfüllung der Anforderung an „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)"

Unterscheidung in zwei Förderstufen EH40 ohne und mit QNG

Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohnung

Sonderbedingung EH40/EH40QNG: Wohneigentum für Familien

Einkommensgrenzen je Kind: 1:90.000€ 2:100.000€ 3:110.000€ 4:+10.000€

Kreditgrenze je Kind, EH40:

1-2:170.000€,3-4:200.000€, ab 5:220.000€

Kreditgrenze je Kind, EH40QNG:

1-2:220.000€,3-4:250.000€, ab 5:270.000€

Referenzgebäude/EH100

Primärenergiebedarf: 100%

Transmissionswärmeverlust: 100%

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Hinweis: Eine Effizienzklasse zeigt wie energieeffizient ein Gebäude ist – je niedriger die Zahl, desto weniger Energie wird verbraucht. Das bedeutet geringere Energiekosten und mehr Nachhaltigkeit. Ein Effizienzhaus 40 benötigt lediglich 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das bedeutet, dass es 60 % weniger Primärenergie verbraucht als das Referenzhaus.

Hinweis zu Förderinformationen: Alle Angaben zu Förderprogrammen, Konditionen und Fördervoraussetzungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Die Förderbedingungen von KfW, BAFA und anderen Förderinstituten können sich jederzeit ändern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Fördermitteln. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Förderinformationen sowie für die erfolgreiche Bewilligung von Förderanträgen wird keine Haftung übernommen. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweiligen Förderinstitute

04

Effizienzhaus Sanierung: Fördermittel im Detail

Energieausweis Dokument

Effizienzhaus 55 / 55 EE

Primär­energie­bedarf: 55% des Referenzgebäudes.Transmissions­wärme­verlust: 70% des Referenzgebäudes. Kredit bis 120.000€ (15% Tilgungszuschuss) oder 150.000€ für EE/NH-Klasse (20% Tilgungszuschuss).

Effizienzhaus 70 / 70 EE

Primär­energie­bedarf: 70% des Referenzgebäudes. Transmissions­wärme­verlust: 85% des Referenzgebäudes. Kredit bis 120.000€ (10% Tilgungszuschuss) oder 150.000€ für EE/NH-Klasse (15% Tilgungszuschuss).

Effizienzhaus 85 / 85 EE

Primär­energie­bedarf: 85% des Referenzgebäudes. Transmissions­wärme­verlust: 100% des Referenzgebäudes. Kredit bis 120.000€ (5% Tilgungszuschuss) oder 150.000€ für EE/NH-Klasse (10% Tilgungszuschuss).

Referenzgebäude/EH100

Primärenergiebedarf: 100%

Transmissionswärmeverlust: 100%

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Hinweis: Die Effizienzhaus-Klasse gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist – je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energieverbrauch. Das führt zu niedrigeren Energiekosten und höherer Nachhaltigkeit. Ein KfW-Effizienzhaus 40 verbraucht nur 40% der Primärenergie eines GEG-Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz. Anders ausgedrückt: Es benötigt 60% weniger Energie als der gesetzliche Neubaustandard und spart dadurch erheblich Heizkosten.

Hinweis zu Förderinformationen: Alle Angaben zu Förderprogrammen, Konditionen und Fördervoraussetzungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Die Förderbedingungen von KfW, BAFA und anderen Förderinstituten können sich jederzeit ändern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Fördermitteln. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Förderinformationen sowie für die erfolgreiche Bewilligung von Förderanträgen wird keine Haftung übernommen. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweiligen Förderinstitute

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Heizungstausch: Fördermittel im Detail

Energieausweis Dokument

30% Grundbonus

Steigen Sie jetzt auf klimafreundliche Heiztechnik mit mindestens 65% erneuerbaren Energien um und profitieren Sie von 30% Basisförderung. Förderobergrenzen: 30.000 Euro (erste Wohneinheit), 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit), 8.000 Euro (ab siebter Wohneinheit). Nutzen Sie die staatliche Förderung für Ihre nachhaltige Heizungssanierung.

20% Geschwindigkeitsbonus

Ersetzen Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung durch klimafreundliche Heiztechnik und erhalten Sie 20% Geschwindigkeitsbonus. Auch der Austausch von Gasheizungen oder Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betriebszeit wird mit dem Bonus gefördert. Wichtig: Ab Januar 2029 wird dieser Bonus schrittweise reduziert – jetzt profitieren Sie von der vollen Förderung.

30% Einkommensbonus

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro erhalten beim Heizungstausch einen Einkommensbonus von 30%. Dieser Bonus wird zusätzlich zur Basisförderung gewährt und macht klimafreundliches Heizen auch für Geringverdiener bezahlbar. Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung und maximieren Sie Ihre Fördersumme

5% Effizienzbonus

Bei Einsatz von Grundwasser-, Erdwärme- oder Abwasserwärmepumpen sowie bei Verwendung natürlicher Kältemittel wird ein Effizienz-Bonus von 5% gewährt. Diese Zusatzförderung belohnt ökologisch besonders vorteilhafte Wärmepumpensysteme und steigert Ihre Gesamtfördersumme beim Heizungstausch merklich.

2.500€ Emissionsminderungszuschlag

Alle Bonusförderungen lassen sich mit der Grundförderung kombinieren und erreichen zusammen einen Höchstfördersatz von 70%. So maximieren Sie Ihren staatlichen Zuschuss beim Heizungstausch und minimieren Ihre Investitionskosten erheblich.

70% Förderhöchstsatz

Für Biomasseanlagen wird ein Emissionsbonus gewährt, sofern der Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ nachgewiesen wird. Dieser Zuschlag belohnt innovative Pellet- und Holzheizungen mit besonders sauberer Verbrennung und geringen Feinstaubemissionen.

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Hinweis: Die Effizienzhaus-Klasse gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist – je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energieverbrauch. Das führt zu niedrigeren Energiekosten und höherer Nachhaltigkeit. Ein KfW-Effizienzhaus 40 verbraucht nur 40% der Primärenergie eines GEG-Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz. Anders ausgedrückt: Es benötigt 60% weniger Energie als der gesetzliche Neubaustandard und spart dadurch erheblich Heizkosten.

Hinweis zu Förderinformationen: Alle Angaben zu Förderprogrammen, Konditionen und Fördervoraussetzungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Die Förderbedingungen von KfW, BAFA und anderen Förderinstituten können sich jederzeit ändern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Fördermitteln. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Förderinformationen sowie für die erfolgreiche Bewilligung von Förderanträgen wird keine Haftung übernommen. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweiligen Förderinstitute

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