Energieausweis für Wohn- & Nichtwohngebäude
Rechtssicher, fachgerecht und schnell erstellt
Der Energieausweis macht die Energieeffizienz Ihrer Immobilie auf einen Blick sichtbar. Seit 2025 ist er Pflicht bei Verkauf und Vermietung. Wir erstellen Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis rechtssicher nach aktuellem GEG.
Inhalte eines Energieausweises
Allgemeine Gebäudedaten
Adresse, Baujahr, Gebäudetyp und die relevante Nutzfläche.
Energiekennwerte
Angaben zum Primär- und Endenergiebedarf in kWh/(m²a).
Effizienzklasse
Skala von A+ bis H für den schnellen energetischen Überblick.
Anlagentechnik
Informationen zu Heizung, Warmwasser und Lüftungstechnik.
Hinweis: Ein aktueller Energieausweis steigert die Marktattraktivität und ist ein wichtiges Verkaufsargument.
Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Beantworten Sie die folgenden Fragen für eine individuelle Empfehlung
Handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde die Hülle nach 1977 saniert?
Liegen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vor?
Ihre Empfehlung
Häufig gestellte Fragen
Ja, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Ausweis bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Verstöße können Bußgelder bis 15.000 € nach sich ziehen.
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