Energieausweis für Wohn- & Nichtwohngebäude

Rechtssicher, fachgerecht und schnell erstellt

Energieausweis: Rechtssicher bei Verkauf & Vermietung Ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude – ein gültiger Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich Pflicht. Ich erstelle für Sie rechtssichere Verbrauchs- oder Bedarfsausweise nach aktuellem GEG. Nutzen Sie die Erstellung gleichzeitig als wertvollen Energiecheck: Ich zeige Ihnen transparent auf, wo Ihre Immobilie Energie verliert und wie Sie den Marktwert nachhaltig steigern. Wichtiger Hinweis: Die gesetzlichen Anforderungen (GEG) und Einstufungen können sich durch neue Verordnungen jederzeit ändern. Als Energieberater erstelle ich das Dokument nach bestem Wissen zum Stand der Beauftragung, übernehme jedoch keine Gewähr für zukünftige Gesetzesänderungen.

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Inhalte eines Energieausweises

Beispiel eines unterschriebenen Energieausweises
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Allgemeine Gebäudedaten

Adresse, Baujahr, Gebäudetyp und die relevante Nutzfläche.

📊

Energiekennwerte

Angaben zum Primär- und Endenergiebedarf in kWh/(m²a).

📉

Effizienzklasse

Skala von A+ bis H für den schnellen energetischen Überblick.

⚙️

Anlagentechnik

Informationen zu Heizung, Warmwasser und Lüftungstechnik.

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Hinweis: Ein aktueller Energieausweis steigert die Marktattraktivität und ist ein wichtiges Verkaufsargument.

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Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Beantworten Sie die folgenden Fragen für eine individuelle Empfehlung

Frage 1 von 5

Handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude?

Frage 2 von 5

Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?

Frage 3 von 5

Wann wurde der Bauantrag gestellt?

Frage 4 von 5

Wurde die Hülle nach 1977 saniert?

Frage 5 von 5

Liegen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vor?

Ihre Empfehlung

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Häufig gestellte Fragen

Alle FAQs ansehen

Ja, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Ausweis bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Verstöße können Bußgelder bis 15.000 € nach sich ziehen.

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