Antworten rund um iSFP, Heizlast, Fördermittel und mehr.
Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (wie Georg Sander) ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben, sobald Sie staatliche Fördermittel (Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite) der KfW oder des BAFA für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Fassade) oder für Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus in Anspruch nehmen möchten. Er muss die Einhaltung der technischen Vorgaben vor Beginn prüfen und nach Abschluss der Arbeiten bestätigen (BzA/BnD).
Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) variieren je nach Größe und Komplexität Ihres Gebäudes. Das Gute: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt derzeit bis zu 50 % des förderfähigen Beraterhonorars (maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Mehrfamilienhäuser). Bei einem Erstgespräch erstelle ich Ihnen gerne ein transparentes, individuelles Angebot.
Mein Ingenieurbüro hat seinen Sitz in Gutenzell. Ich bin überwiegend im gesamten Raum Oberschwaben und im Allgäu tätig. Dazu gehören unter anderem die Regionen Biberach an der Riß, Ochsenhausen, Laupheim, Memmingen, Illertissen und Bad Waldsee. Durch die regionale Nähe bin ich für Baustellenbegehungen schnell vor Ort.
Nein, der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine reine Empfehlung und an keinerlei Verpflichtung gebunden. Sie können die Maßnahmen frei wählen und in Ihrer eigenen Reihenfolge umsetzen oder auch nur eine einzelne Maßnahme (z.B. den Fenstertausch) realisieren. Der iSFP dient Ihnen als objektiver Leitfaden.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Innerhalb dieses extrem langen Zeitraums können Sie die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen umsetzen und immer wieder den 5%-Förderbonus (iSFP-Bonus) des BAFA für Arbeiten an der Gebäudehülle in Anspruch nehmen.
Der 5%-Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Außenwand, Kellerdecke) sowie den Austausch von Fenstern, Außentüren und den Einbau von Lüftungsanlagen. Hinweis: Für den Heizungstausch (z.B. Wärmepumpen) gibt es eigene, sehr hohe KfW-Boni, jedoch greift der iSFP-Bonus hier seit 2024 nicht mehr zusätzlich.
Einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan dürfen ausschließlich zertifizierte Energieberater erstellen, die in der sogenannten dena-Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Als B.Eng. und dena-Experte erfülle ich diese strengen gesetzlichen Anforderungen für Sie.
Damit der iSFP staatlich gefördert wird, muss es sich um ein Wohngebäude in Deutschland handeln, für das der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens 10 Jahre zurückliegt. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus (WEG) handelt.
Ja, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Ausweis bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Verstöße können Bußgelder bis 15.000 € nach sich ziehen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Der Bedarfsausweis wird durch eine technische Analyse der Gebäudesubstanz und Anlagentechnik erstellt und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist Pflicht für ältere, unsanierte Wohngebäude (Bauantrag vor 01.11.1977) mit bis zu 4 Wohneinheiten.
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, z.B. zertifizierte Energieberater (dena-Expertenliste), Architekten, Bauingenieure oder Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation.
Obwohl es Online-Rechner gibt, die eine überschlägige Heizlastberechnung ermöglichen, ist für eine präzise und normgerechte Berechnung das Fachwissen eines Experten erforderlich. Eine professionelle Berechnung berücksichtigt alle relevanten Faktoren und gewährleistet eine optimale Dimensionierung der Heizungsanlage.
Die Heizlast variiert je nach Gebäudeart. Beispielsweise haben Altbauten ohne Dämmung eine höhere Heizlast als moderne, gut isolierte Neubauten. Auch Faktoren wie Raumhöhe, Fensterfläche und Nutzung des Gebäudes spielen eine Rolle.
Eine Aktualisierung der Heizlastberechnung ist empfehlenswert, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die die thermischen Eigenschaften des Gebäudes beeinflussen, wie z.B. Dämmmaßnahmen, Fensteraustausch oder Anbauten. Auch bei der Planung einer neuen Heizungsanlage sollte die Berechnung überprüft werden.
Ja, nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für Neubauten verpflichtend. Seit 2024 ist bei neuen Heizungsanlagen in Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten ein hydraulischer Abgleich mit raumweiser Heizlastberechnung Pflicht. Auch bei einem Heizungstausch (z.B. Wärmepumpe) wird sie oft gefordert, um Fördermittel zu erhalten und die optimale Dimensionierung sicherzustellen.
Eine Heizlastberechnung ist erforderlich bei: Neubauten (gesetzliche Pflicht), Heizungstausch oder -modernisierung, Installation einer Wärmepumpe, energetischer Sanierung mit Dämmmaßnahmen, Beantragung von KfW- oder BAFA-Fördermitteln sowie bei der Auslegung einer Fußbodenheizung oder anderen Flächenheizungen.
DIN EN 12831-1 ist die Hauptnorm für die Berechnung der Norm-Heizlast von Gebäuden und dient zur Auslegung von Heizungsanlagen. DIN EN 12831-3 ergänzt diese um Berechnungsmethoden für Trinkwarmwassersysteme und solare Systeme sowie Energiebedarfsberechnungen für Heiz- und Kühlsysteme.
Ja, unbedingt! Eine professionelle Heizlastberechnung ist bei Wärmepumpen besonders wichtig, da diese im Gegensatz zu konventionellen Heizsystemen eine exakte Dimensionierung benötigen. Eine zu groß ausgelegte Wärmepumpe arbeitet ineffizient und taktet häufig, eine zu kleine erreicht nicht die gewünschte Raumtemperatur. Für KfW-Förderungen ist sie zwingend erforderlich.
Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab. Für ein Einfamilienhaus benötigen wir in der Regel 3-5 Werktage von der Datenerfassung bis zur fertigen Berechnung. Bei größeren Objekten oder Mehrfamilienhäusern kann es entsprechend länger dauern. Die Vor-Ort-Aufnahme selbst nimmt meist 1-2 Stunden in Anspruch.
Eine fehlerhafte Heizlastberechnung führt zu erheblichen Problemen: Bei Überdimensionierung entstehen unnötig hohe Anschaffungs- und Betriebskosten, die Heizung taktet häufig und verschleißt schneller. Bei Unterdimensionierung wird das Gebäude nicht ausreichend warm und die Heizung läuft dauerhaft an ihrer Leistungsgrenze. Beides führt zu höheren Energiekosten und vermindertem Wohnkomfort.
Neubau: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert eine luftdichte Gebäudehülle. Wird die Messung durchgeführt, können die Werte für die Berechnung des Primärenergiebedarfs verwendet werden.
Förderungen: Für KfW-Effizienzhaus-Standards (z.B. KfW 40) ist eine Blower-Door-Messung verpflichtend, um die Luftdichtheit nachzuweisen und Fördermittel zu erhalten.
Lüftungsanlagen: Bei Einbau einer Lüftungsanlage ist eine Messung dringend empfohlen, um die Effizienz der Anlage sicherzustellen.
Eine Luftdichtheitsmessung sollte durchgeführt werden, nachdem die luftdichte Gebäudehülle fertiggestellt ist, insbesondere nach dem Einbau von Fenstern und Türen sowie dem Anbringen des Innenputzes an den Außenwänden. So lassen sich Undichtigkeiten frühzeitig erkennen und beheben, bevor weitere Baumaßnahmen erfolgen.
Sollte die Luftdichtheitsmessung nicht auf Anhieb erfolgreich sein, erhalten Sie von uns eine ausführliche Dokumentation der festgestellten Leckagen. So wissen Sie genau, an welchen Stellen nachgebessert werden kann – damit die Nachprüfung problemlos bestanden wird.
Die Dauer der Messung hängt vom Gebäudeumfang ab. Für ein Einfamilienhaus sollten Sie mit etwa 1 bis 3 Stunden rechnen. Wichtig ist, dass während der Messung die Gebäudehülle vollständig verschlossen bleibt – also Fenster, Haustür und ähnliche Öffnungen geschlossen sind.
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